Jetzt ist es amtlich: Das Arbeitszeitgesetz erhält eine markante Änderung, welche die Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter betrifft. Denn bald wird die elektronische Zeiterfassung zur Pflicht. Allerdings betrifft dies längst nicht jeden Betrieb.
Gesetzentwurf kündigt elektronische Zeiterfassung als Pflicht an
Ein umfassender Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums möchte nun durchsetzen, dass die elektronische Zeiterfassung zu einer Pflicht für bestimmte Betriebe und Unternehmen wird. Dabei ist diese Methode der Arbeitszeitendokumentation schon seit einiger Zeit im Gespräch. Es geht maßgeblich darum, dass die Unternehmen sicherstellen, dass die Arbeitszeiten der Angestellten konkret erfasst sind. Andere planen bereits jetzt schon ihre Brückentage für 2025.
Durch eine elektronische Erfassung der täglichen Arbeitszeiten soll dies nun möglich sein. Zwei große Ausnahmen von dieser neuen Regelung soll es allerdings auch geben. So fallen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern aus der Pflicht. Sie gelten als Kleinbetriebe und sind laut dem Entwurf von der Pflicht befreit. Ebenso können Tarifparteien Ausnahmen vereinbaren, heißt es in Medienberichten dazu.
Welche Daten müssen Unternehmen dokumentieren?
Laut dem Entwurf müssen die Arbeitgeber in Zukunft die Arbeitszeiten der Angestellten exakt elektronisch aufzeichnen. Dazu gehören Daten wie Beginn der Arbeitszeit, das Ende der Arbeitszeit und die exakte Dauer. Und das jeden Tag. Dabei ist es möglich, dass die Arbeitnehmer die Aufzeichnung selbst vornehmen können. Auch Dritten soll es möglich sein, diese Aufgabe zu übernehmen.
Bei Tarifparteien soll es zudem möglich sein, anstelle der elektronischen Erfassung auf eine Papierform auszuweichen. Die händische Aufzeichnung soll dann die elektronische ersetzen können. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Arbeitgeber das Recht erhalten, die Aufzeichnung auf die Mitarbeiter zu übertragen.
Gibt es Vorteile für die Mitarbeiter bei der elektronischen Aufzeichnung?
In der Tat erhalten auch die Mitarbeiter weiterführende Rechte, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Dann haben sie eine Möglichkeit, die aufgezeichneten Arbeitszeiten ausgehändigt zu bekommen. Sie sollen sich darüber informieren dürfen und der Arbeitgeber muss ihnen sogar eine Kopie davon aushändigen, sofern der Angestellte dies fordert. Bei der Dokumentation können auch bestimmte Tools, wie eine HR-Software möglicherweise hilfreich sein.
Tatsächlich gilt eine Zeiterfassung schon jetzt. Dabei genügt es nicht, dass ein Zeiterfassungssystem zur Verfügung gestellt wird. Die Kontrolle über die tatsächliche Erfassung ist seit einiger Zeit verpflichtend für Unternehmen. Jetzt soll das Gesetz eine konkrete Neuerung erfahren, welche die verschiedenen Punkte exakter definiert. Wann die elektronische Zeiterfassung zur Pflicht wird, steht bisher nicht fest.