Latest News

Krankenkasse wechseln: Von Privat zu Gesetzlich

7. August 2024

14:30

FachkraftFokus

Ein Sthetoskop liegt auf einer Versichertenkarte einer Krankenversicherung und Geldscheinen.
istock.com © / Victor Golmer

Viele kennen den Satz: einmal privat – immer privat. Das stimmt bei der Krankenversicherung jedoch nur bedingt. Denn es gibt Möglichkeiten, wie Versicherte aus der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Versicherung wechseln können.

Wichtige Fakten zum Krankenkassen-Wechsel

Wer von der privaten Krankenversicherung, auch PKV genannt, in die gesetzliche Krankenversicherung, GKV genannt, wechseln möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Tatsächlich ist es nicht so einfach, die Kassensystem einfach zu tauschen. Dabei unterscheiden die Versicherer unter zwei Gruppen.

Die Personen, die zum ersten Mal in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten und jene, die früher bereits mindestens einmal in einer gesetzlichen Versicherung versichert waren und jetzt wieder zurück zu diesem System wechseln möchten. Besonders häufig liegt der Grund im Finanziellen begründet. Aber auch eine Veränderung in der Familie oder im Job können Gründe für den Wunsch zu wechseln sein.

Ganz gleich, warum der Versicherte das System wechseln möchte, von Bedeutung sind die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Sie wird in Fachkreisen auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet und mit JAEG abgekürzt. Diese Zahl muss der Versicherte kennen, um einen Wechsel anzustreben. Mit der JAEG bezeichnet man das jährliche Bruttogehalt. Außerdem ist auch das Alter des zu Versicherten von Bedeutung.

Diese Grenzen gelten

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei mindestens 69.300 Euro. Wer also weniger als dieses Bruttoeinkommen im Jahr verdient, kommt in die Versicherungspflicht. Damit ist eine gesetzliche Versicherung per Gesetz dazu verpflichtet, den Versicherten aufzunehmen. Dies gilt für alle Angestellten.

Der Beitrag, den die Versicherten an die gesetzliche Krankenkasse pro Monat entrichten müssen, ist davon abhängig, was der Versicherte monatlich verdient. Rentner können von der GKV und den niedrigen Beiträgen profitieren, da sie meist weniger einzahlen, als sie medizinisch in Anspruch nehmen. Damit hat der Gesetzgeber entschieden, dass alle Personen, die älter als 55 Jahre sind, nicht mehr von der Privaten in die Gesetzliche wechseln können.

Als Selbstständiger aus der PKV wechseln

Viele Selbstständige versichern sich in der privaten Krankenversicherung. Dabei sollte jeder aber vorab prüfen, ob er sich freiwillig gesetzlich versichern kann. Hat er die PKV bereits gewählt und ist dort versichert, so kann er als Selbstständiger nur schwer in eine Gesetzliche wechseln. Der einzige Weg ist mehrheitlich eine Festanstellung und die damit verbundene Aufgabe der Selbstständigkeit. Zumindest zum größten Teil, denn die Festanstellung muss den Hauptarbeitsanteil der Arbeitszeit und des Verdienstes ausmachen.

Wichtig: Wer mehr als 5.775 Euro im Monat brutto verdient, überschreitet die Verdienstgrenze und muss sich dann wieder privat versichern. Wer darunter liegt, kann in der gesetzlichen Versicherung verbleiben. Bei der Beantragung des Wechsels sollte man sich professionelle Hilfe suchen, denn die Anträge können kompliziert sein. Auch formell muss der Antrag korrekt gestellt sein, weswegen ein Versicherungsagent meist eine gute Unterstützung bieten kann.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest