Im Krankheitsfall müssen Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bei ihrem Arbeitgeber einreichen, um ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu verlieren. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber an der Echtheit dieser Bescheinigung zweifelt? Ist es möglich, dass man als Arbeitgeber die Krankmeldung, die der Arbeitnehmer bringt, überprüfen lässt?
Möglichkeiten der Überprüfung und gesetzliche Regelungen
Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass Arbeitgeber eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen anfordern, so Experten. Diese Regelung ist gesetzlich verankert und erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei begründeten Zweifeln prüfen zu lassen.
Ein solches Verfahren kann insbesondere bei häufigen oder auffälligen Krankmeldungen in Betracht gezogen werden, etwa wenn die Arbeitsunfähigkeit immer wieder an Montagen oder Freitagen beginnt. Ein Arbeitgeber kann auch dann eine Überprüfung anstreben, wenn sich bestimmte Verhaltensmuster zeigen. Dazu zählen etwa die Vorstellung einer Krankschreibung direkt nach einer Kündigung oder eine Krankmeldung vom Arbeitnehmer, die genau bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht. Auch wenn ein Arbeitnehmer eine Erkrankung angekündigt hat oder Krankmeldungen häufig unmittelbar nach oder vor Urlaubszeiten erfolgen, kann dies Anlass zur Überprüfung geben.
Überprüfung durch den Betriebsarzt
Wichtig zu wissen ist, dass der Betriebsarzt nicht für die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt dem Medizinischen Dienst, der die Krankenkasse des Versicherten sowie den behandelnden Arzt informiert. Der Arbeitgeber erhält lediglich das Ergebnis der Überprüfung, sofern es von der Einschätzung des behandelnden Arztes abweicht. Details zur Krankheit selbst werden dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.
Falls der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat und deshalb die Entgeltfortzahlung verweigert, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. In einem solchen Fall prüft das Gericht bei begründeten Zweifeln die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. Es kann erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbindet. So kann dieser als sachverständiger Zeuge vor Gericht aussagen. Diese Maßnahme dient dazu, die tatsächliche Gesundheitslage des Arbeitnehmers zu klären und Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu sichern.
Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Krankmeldungen korrekt und zeitnah einreichen und im Falle von Zweifeln oder rechtlichen Auseinandersetzungen alle notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Ansprüche zu schützen.