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Mehr Geld für Azubis: Mindestausbildungsvergütung steigt 2025

11. November 2024

13:30

FachkraftFokus

Istock.com/monkeybusinessimages

Gute Nachrichten für die Azubis. Die Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2025. Die Unternehmen müssen sich auf die Anpassungen einstellen, denn diese Entwicklung bringt weitreichende Auswirkungen mit sich.

Mindestausbildungsvergütung 2025 steigt – das sollten Unternehmen wissen

Für Auszubildende, die ihre berufliche Ausbildung im Jahr 2025 beginnen, wird sich finanziell einiges ändern. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung steigt und verspricht vielen Nachwuchskräften eine bessere Basisvergütung. Für Unternehmen bringt das jedoch neue Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen gilt. Die gesetzliche Regelung zur Mindestausbildungsvergütung wurde erstmals 2020 eingeführt. Sie verfolgt das Ziel, allen jungen Menschen eine gerechtere Bezahlung zu sichern. Dies ist besonders dort wichtig, wo bislang keine Tarifverträge galten oder Auszubildende unterdurchschnittliches Gehalt erhielten. Um passende Azubis zu finden, ist auch das Ausbildungsmarketing von großer Bedeutung.

Diese Untergrenze soll jährlich an die allgemeine Entwicklung der Ausbildungsvergütungen angepasst werden. Für das Jahr 2025 bedeutet das konkret, dass ein Azubi im ersten Lehrjahr mindestens 682 Euro monatlich erhält, während die Vergütung im zweiten Jahr auf 805 Euro und im dritten Jahr auf 921 Euro steigt. Für das vierte Ausbildungsjahr sind mindestens 955 Euro vorgesehen. Doch was bedeutet diese Anpassung für Personalverantwortliche und Unternehmen? Für Betriebe in tarifgebundenen Branchen gelten häufig höhere Vergütungsstufen, die Mindestvergütung betrifft daher vorwiegend Unternehmen ohne Tarifbindung.

Ausbildungsvergütung im Blick

Trotzdem müssen auch tarifgebundene Arbeitgeber den Markt im Blick behalten, denn die Anpassung beeinflusst die Attraktivität der Ausbildungsvergütungen insgesamt. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) liegt die durchschnittliche Ausbildungsvergütung in tarifgebundenen Betrieben bereits über der Mindestgrenze – 2023 erhielten Azubis in diesen Betrieben im Schnitt 1.066 Euro monatlich. Es bestehen jedoch beträchtliche Unterschiede je nach Branche und Beruf, was die Bedeutung einer kontinuierlichen Anpassung der Mindestvergütung verstärkt.

Die gestiegene Mindestvergütung setzt zudem Anreize für eine stärkere Bindung junger Talente an Ausbildungsberufe und steigert die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems. Unternehmen müssen die neuen Vorgaben nicht nur umsetzen, sondern auch strategisch nutzen, um auf dem Ausbildungsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Die neuen Mindestwerte signalisieren klar: Eine gerechte Bezahlung ist kein „Nice-to-Have“, sondern ein Muss, um Talente zu gewinnen und langfristig im Unternehmen zu halten. Die Erhöhung 2025 steht somit sinnbildlich für einen Schritt in Richtung fairere Arbeitswelt – ein Signal, das sowohl für junge Menschen als auch für Unternehmen weitreichende Bedeutung hat.

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