Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Netzentgelte für die Industrie, um das deutsche Energiesystem zukunftsfähiger zu gestalten. Hintergrund ist der Übergang zu erneuerbaren Energien, der eine Anpassung der bisherigen Regelungen notwendig macht. Damit sollen die Netzentgelte deutlich steigen. Im Juli stellte die Behörde ein Eckpunktepapier vor, das besonders die Entgeltrabatte für Großverbraucher in den Fokus rückte.
Diese Ermäßigungen stammen noch aus Zeiten, in denen konventionelle Kraftwerke wie Kohle- und Atomkraftwerke das Stromnetz stabil versorgten. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, deren Verfügbarkeit wetterabhängig ist, passen die alten Strukturen jedoch nicht mehr zu den Anforderungen des heutigen Stromsystems. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Netzentgelte zukünftig stärker am tatsächlichen Verbrauch und an der Netzbelastung zu orientieren.
Diese Verbraucher trifft es am meisten
Großverbraucher, die bisher von Rabatten profitierten, weil sie gleichmäßigen Strombedarf hatten, sollen künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Ein Schritt, der auf heftige Kritik seitens der Industrie stieß. Viele Unternehmen fürchten deutliche Kostensteigerungen, da sie auf die bisherige Subvention angewiesen sind, um ihren Betrieb wirtschaftlich führen zu können. Denn besonders für sie könnten die Netzentgelte drastisch steigen. Der Verband der Chemischen Industrie beziffert das Entlastungsvolumen auf jährlich rund zwei Milliarden Euro, was verdeutlicht, welche Dimensionen die anstehende Reform hat.
Auch politisch sorgt der Vorstoß für Diskussionen. So bezeichnete der Wirtschaftsrat der CDU die Pläne als „verheerendes Signal“ für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Kritiker befürchten, dass steigende Kosten Unternehmen zur Verlagerung ihrer Produktion ins Ausland zwingen könnten. Trotz der Kritik bleibt die Bundesnetzagentur entschlossen. Ihr Präsident Klaus Müller betonte mehrfach, dass es keine Alternative zu einer Reform gebe, wenn die Energiewende erfolgreich sein solle.
Geplant ist, dass die Neuregelung 2026 in Kraft tritt. In der Übergangszeit sollen betroffene Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an die neuen Bedingungen anzupassen. Der Konsultationsprozess mit der Industrie läuft noch, um gemeinsam Lösungen zu finden, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nicht gefährden.