Die finanzielle Situation der kommunalen Holding in Bad Langensalza, Thüringen, spitzt sich dramatisch zu. Die städtische Einrichtung soll von der Insolvenz bedroht sein. Auslöser ist ein Rechtsstreit mit einem örtlichen Hotel, das Schadensersatz in Millionenhöhe fordert. Nun steht die Stadt möglicherweise vor einer existenziellen Krise.
Rechtsstreit mit Hotel könnte finanzielle Katastrophe auslösen
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Städtischen Holding Langensalza (SHL) und dem Hotel Sante Royale eskaliert und könnte schwerwiegende Folgen für die Stadt Bad Langensalza haben. Anfang August entschied der Bundesgerichtshof, dass die SHL möglicherweise zu einer erheblichen Schadensersatzzahlung verpflichtet werden könnte. Das könnte für die städtische Einrichtung die Insolvenz bedeuten.
Die Entscheidung des Gerichts droht das kommunale Unternehmen, das zu 100 Prozent der Stadt gehört, in die Insolvenz zu treiben, wie Medien dazu berichten. Im Zentrum des Streits steht ein 2018 gekündigter Nutzungsvertrag zwischen der Friederikentherme, einer städtischen Badeeinrichtung, und dem benachbarten Hotel Sante Royale.
Bis 2020 konnten Hotelgäste dank einer Vereinbarung unbegrenzt die Therme nutzen, indem sie eine Pauschalgebühr zahlten. Ein direkter Zugang, der sogenannte „Bademantelgang“, ermöglichte den Gästen einen komfortablen Wechsel zwischen Hotel und Therme. Als die SHL den Vertrag im Jahr 2020 kündigte, schloss man diesen direkte Zugang, was zu einem deutlichen Rückgang der Buchungen im Hotel führte.
Der Betreiber des Hotels forderte daraufhin Schadensersatz und argumentierte, dass die Vertragskündigung unrechtmäßig war. Diese Auffassung wurde nun mehrfach von den Gerichten bestätigt, zuletzt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im August.
Schadensersatzforderung: Ungewisse Zukunft für Bad Langensalza
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs lässt die Stadt nun in eine unsichere Zukunft blicken. Bürgermeister Matthias Reinz beschrieb die Lage als „ernst, um nicht zu sagen besch…en“, so berichten Medien. Am 22. August traf sich der Aufsichtsrat der SHL, um mögliche Maßnahmen zu besprechen, die städtische Einrichtung die drohende Insolvenz abwenden könnten.
Wie hoch die letztendliche Schadensersatzforderung ausfallen wird, ist noch unklar und soll in einem separaten Verfahren entschieden werden. Das Landgericht will hierzu eine Entscheidung Anfang September treffen, nachdem das BGH-Urteil als Grundlage herangezogen wurde. Ob tatsächlich die geforderten 1,5 Millionen Euro fällig werden, bleibt abzuwarten.
Die kommenden Wochen werden entscheidend für Bad Langensalza sein. Sollte die Schadensersatzforderung in voller Höhe bestätigt werden, droht der Stadt ein finanzieller Kollaps. Die Verantwortlichen suchen nun fieberhaft nach Lösungen, um das kommunale Unternehmen und damit auch die Stadt selbst vor der Insolvenz zu bewahren.