Mehr Flexibilität im Arbeitsleben? Mit verschiedenen Teilzeitmodellen lassen sich Beruf und Privatleben besser vereinen. Aber wer hat Anspruch darauf, und unter welchen Bedingungen? Denn die Teilzeitansprüche finden sich im Arbeitsrecht.
Was Beschäftigte und Unternehmen wissen müssen
In der modernen Arbeitswelt gewinnt die Anpassung der Arbeitszeit zunehmend an Bedeutung. Arbeitnehmer streben nach einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Verpflichtungen. Sei es durch kürzere Arbeitszeiten oder eine flexible Verteilung der Arbeitsstunden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Von Elternschaft und Familienpflege bis hin zur persönlichen Weiterentwicklung. Um dieser Nachfrage gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber mehrere rechtliche Grundlagen geschaffen, die Arbeitnehmern das Recht auf Teilzeitarbeit unter bestimmten Voraussetzungen zusichern. So gilt es für Unternehmen und Mitarbeiter, die Teilzeitansprüche mittels Arbeitsrecht zu prüfen.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt Angestellten das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, sofern sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten tätig sind. Die Antragstellung erfordert bestimmte Formalitäten und Fristen. Wer eine Arbeitszeitverkürzung plant, muss den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Start schriftlich einreichen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anfrage zu prüfen und bei Ablehnung triftige Gründe anzugeben. Etwa, wenn eine Verkürzung den Betriebsablauf erheblich stört.
Von Brückenteilzeit bis zu weiteren Teilzeitoptionen
Auch die sogenannte Brückenteilzeit, seit 2019 gesetzlich verankert, erlaubt Arbeitnehmern eine befristete Arbeitszeitreduktion von ein bis fünf Jahren. Dieses Modell ermöglicht, vorübergehend kürzerzutreten, ohne den langfristigen Arbeitsumfang dauerhaft zu reduzieren. Kleinere Unternehmen können jedoch unter bestimmten Bedingungen eine solche Anfrage ablehnen, etwa wenn bereits viele Beschäftigte in Brückenteilzeit sind.
Für schwerbehinderte Menschen gilt ein besonders weitgehender Teilzeitanspruch. Hier reicht es, wenn die reduzierte Arbeitszeit aufgrund der Behinderung notwendig ist, unabhängig von der Unternehmensgröße und ohne die üblichen Wartezeiten. Eltern und pflegende Angehörige haben ebenfalls spezielle Rechte, die ihnen eine flexiblere Arbeitsgestaltung ermöglichen. So garantiert das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Teilzeitmöglichkeiten während der Elternzeit, die nur bei zwingenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden dürfen. Insgesamt eröffnen diese Teilzeitmodelle Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielfältige Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis flexibel zu gestalten. Für Unternehmen besteht jedoch die Herausforderung, alle gesetzlichen Regelungen korrekt anzuwenden, da ohne rechtzeitige Reaktion der Anspruch auf Teilzeit automatisch wirksam wird.