Der deutsche Batteriehersteller Varta befindet sich aktuell in einer betrieblichen Umstrukturierung. Dabei sollen offenbar Altaktionäre in Zukunft im Betrieb keine Rolle mehr spielen. Die Varta-Kleinaktionäre ziehen jetzt vor Gericht.
Altaktionäre legen Einspruch ein
Varta hat in seiner Firmengeschichte schon so einige Hochs und Tiefs hinter sich gebracht. Nun droht den Kleinaktionären des Unternehmens offenbar eine Enteignung. Jetzt haben Anteilseigner eine Klage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Das Unternehmen befindet sich derzeit in einem Sanierungsverfahren. Im Zuge dessen sollen offenbar die Kleinaktionäre vom Bezugsrecht ausgeschlossen werden, heißt es.
Dagegen klagen die Aktionäre, denn sie sind überzeugt, dass dies gegen die Eigentumsgarantie verstößt. Leider stehen die Chancen auf Erfolg relativ schlecht, da es sich um eine Verfassungsbeschwerde handelt. Laut Statistiken haben lediglich 1,66 % der eingereichten Beschwerden in den vergangenen 10 Jahren zum Erfolg geführt. Währenddessen geht in vielen deutschen Unternehmen die Great Resignation um.
Klage ist bereits eingegangen
Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe erklärte, dass die Klage der Kleinaktionäre von Varta bereits eingegangen sei. Seit längerer Zeit ist bekannt, dass das deutsche Unternehmen mit Firmensitz in Ellwangen in finanziellen Problemen feststeckt. Um im Rahmen der Firmensanierung die Kleinaktionäre aus dem Betrieb zu drängen, will der Konzern das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) nutze.
Dieses Verfahren könnte es den Aktionären jedoch schwer machen, denn laut einem Sprecher von Varta sei man der Ansicht, dass dies die beste Unternehmenslösung sei. Zudem sei dies auch für die Mitarbeiter und sämtliche Gläubigergruppen der Fall. So könne das Unternehmen eine Zukunftsperspektive erhalten.
Hauptaktionär treibt Prozess voran
Der Varta-Hauptaktionär Michael Tojner, hält derzeit 50,1 Prozent der Anteile. Angeblich soll das Kapital des Betriebes gesenkt werden. Danach soll es dann zu einer Erhöhung de Kapitals kommen. Einziger Haken daran ist, dass sogenannte Publikumsaktionäre an dieser nicht mehr teilhaben können. Anlegerschützer kritisieren diesen Schritt.
Laut den Experten dürfe lediglich der Großaktionär dann an der Kapitalerhöhung partizipieren. Die Anlegerschützer gehen entsprechend gegen das Vorgehen vor, da dies ihrer Ansicht nach sowohl treuwidrig als auch aktionärsfeindlich sei. Zudem wurde diese Form der Enteignung als nicht vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes bezeichnet. Ob der Konzern sich tatsächlich erholt und ob die Varta-KIeinaktionäre vor Gericht Recht erhalten, bleibt abzuwarten.