Nachhaltigkeit
Gesundheitsförderung im Betrieb: Bis zu 600 Euro steuerfrei

Die Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden wird für Unternehmen immer wichtiger. Ein betriebliches Engagement, das auf das Wohlbefinden abzielt, senkt Fehlzeiten, stärkt die Bindung der Mitarbeitenden und erhöht die Produktivität. Nicht zuletzt honoriert auch der Staat diese Bemühungen. Zur Gesundheitsförderung im Betrieb kann man bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter jährlich steuerfrei für Gesundheitsmaßnahmen einsetzen. Doch dabei gibt es bestimmte Bedingungen zu beachten.
Gesundheitsförderung darf nicht auf bereits bestehende vertragliche Leistungen angerechnet werden. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden diese Förderung nur zusätzlich gewähren dürfen. Eine Gehaltsumwandlung, also der Verzicht auf einen Teil des Gehalts im Austausch gegen die steuerfreien Gesundheitsmaßnahmen, ist nicht möglich. Dies bleibt den Unternehmen vorbehalten, die die Gesundheitsangebote on top zum regulären Gehalt anbieten.
Gesundheitsförderung im Betrieb: So funktioniert es
Zur Förderung zählen insbesondere Maßnahmen, die nach den Vorgaben der Sozialgesetzgebung zertifiziert sind. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Angebote bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Kurse zur Stressbewältigung, Bewegung oder Ernährung zählen dazu und werden von Krankenkassen sowie spezialisierten Anbietern durchgeführt. Das Zertifikat und eine Teilnahmebestätigung ermöglichen den Mitarbeitenden die Steuerbefreiung. Wichtig ist, dass man sich vor der Buchung der Dienstleistung im Klaren darüber ist, ob sie eine Zertifizierung aufweist. Nur so kann man sie später geltend machen.
Auch nicht zertifizierte Präventionskurse können in bestimmten Fällen steuerfrei sein, sofern sie klaren Qualitätsvorgaben folgen. Arbeitgeber haben hier die Möglichkeit, kreative Angebote zu schaffen, die speziell auf die Bedürfnisse der Belegschaft zugeschnitten sind, wie etwa Nordic-Walking-Gruppen oder After-Work-Fitnessprogramme.
Wichtig für Arbeitgeber ist dabei die ordnungsgemäße Dokumentation. Teilnahmen müssen belegt, Qualifikationen der Kursleiter nachgewiesen und bestimmte Standards erfüllt sein. Auch Leistungen, die über die 600-Euro-Grenze hinausgehen, sind möglich. Allerdings fallen sie unter die Versteuerung, sofern sie nicht nachweislich im besonderen betrieblichen Interesse stehen.
Gerade am Tag der Gesundheit am Arbeitsplatz bietet es sich an, das Thema wieder in den Fokus zu rücken. Denn betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich nicht nur für die Mitarbeitenden – auch das Unternehmen profitiert von einem gesünderen, motivierten Team und einem gesteigerten Unternehmensimage. Auch in Sachen Nachhaltigkeit können Betriebe sich ausreichend engagieren und informieren lassen.
