Connect with us

Technologie

Nachweisgesetz: Rückschlag für die Digitalisierung

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Nachweisbarkeit der Arbeitsbedingungen ernten viel Kritik. Der Hintergrund dafür liegt in der EU-Richtlinie 2019/1152, die bis Ende Juli 2022 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem Transparenz und Vorhersehbarkeit am Arbeitsplatz gefördert werden, ohne dabei die Flexibilität des Arbeitsmarktes einzuschränken. Das bedeutet, dass das Nachweisgesetz einen Rückschlag in der Digitalisierung hinnehmen muss.

Das Herzstück dieser Anpassung ist die Erweiterung des Nachweisgesetzes, das bereits seit 1995 in Deutschland existiert. Es verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen ihrer Angestellten schriftlich festzuhalten. Neu ist allerdings die Art und Weise, wie dieser Nachweis erfolgen muss. Während bislang digitale Lösungen weitverbreitet und in der Praxis akzeptiert waren, verlangt das Gesetz nun strikt die Schriftform. Das bedeutet, dass Arbeitsverträge in zweifacher Ausführung ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden müssen – eine Anforderung, die sich in Zeiten der Digitalisierung anachronistisch anfühlt. Es bleibt unklar, warum digitale Signaturen nicht ausreichen, zumal die bisherige Praxis in Unternehmen reibungslos funktioniert hat.

Hohe Bußgelder drohen bei Verstößen

Ein entscheidender Unterschied zu früher ist, dass Verstöße gegen die neuen Vorschriften jetzt Bußgelder nach sich ziehen können. Ab dem 1. August 2022 wird eine Geldstrafe von bis zu zweitausend Euro fällig, wenn die Unternehmen die Nachweise nicht korrekt, unvollständig oder verspätet erbringen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine theoretische Drohung. Die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen, ist gesetzlich verankert. Für Arbeitsverträge, die vor dem Stichtag geschlossen wurden, gelten diese neuen Sanktionen allerdings nicht. Das heißt, Verträge mit digitalen Unterschriften aus der Vergangenheit bleiben von der Gesetzesänderung unberührt.

Neu ist auch, dass künftig nicht nur die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen, sondern detailliertere Informationen im Vertrag festgehalten werden müssen, darunter Regelungen zu Ruhezeiten, Überstunden und Kündigungsverfahren. So soll gewährleistet sein, dass Beschäftigte umfassend über ihre Rechte informiert sind. Diese neue Regelung gilt für alle Arbeitsverträge, die nach dem 1. August 2022 abgeschlossen werden, während für bestehende Verträge eine Nachweispflicht nur auf Verlangen der Arbeitnehmer besteht. Arbeitgeber sind also nur dann zur Ausstellung eines schriftlichen Nachweises verpflichtet, wenn ihre Mitarbeiter dies explizit anfordern.

Ob die Einführung dieser Vorschriften in der Praxis den erhofften Mehrwert bringt, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass Arbeitgeber gut beraten sind, die Neuerungen ernst zu nehmen und ihre internen Abläufe anzupassen. Ansonsten riskieren sie unnötige Bußgelder. So altmodisch die Regelungen auch wirken mögen, ihre Nichtbeachtung kann teuer werden – und das sollte man tunlichst vermeiden. Dennoch ist das neue Nachweisgesetz für viele im Hinblick auf die Digitalisierung ein klarer Rückschritt.

Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktuelles