Die Ampel plant, die Betriebsrenten als essenzielle Säule der Altersvorsorge zu stärken, um die finanzielle Sicherheit im Alter zu erhöhen. Am 18. September hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf genehmigt, der aus den Ministerien von Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) stammt. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Unternehmen zu ermutigen, Betriebsrenten einzuführen und damit die finanzielle Absicherung ihrer Mitarbeiter zu verbessern.
Derzeit besitzen nur rund 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente. Hubertus Heil hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Anteil signifikant zu steigern. „Niemand sollte im Alter in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, betonte der Minister. Er sieht in der Kombination von gesetzlicher und betrieblicher Altersvorsorge den optimalen Weg zur Sicherstellung einer angemessenen Rente.
Änderungen und Notwendigkeit
Ein zentraler Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer „Normalität“ in Bezug auf Betriebsrenten, insbesondere für geringverdienende Beschäftigte und Mitarbeiter in kleineren Unternehmen. Heil betonte, dass durch den neuen Ansatz die betriebliche Altersvorsorge attraktiver gestaltet werden soll, insbesondere durch die Stärkung der Sozialpartnerschaft und bessere Fördermöglichkeiten für Menschen mit niedrigem Einkommen. Kleinere Betriebe sollen zudem einen einfacheren Zugang zu bestehenden Modellen erhalten, wodurch bürokratische Hürden abgebaut werden.
Die Regierung plant außerdem, die Einkommensgrenze für die Förderung von Betriebsrenten auf 2.718 Euro monatlich anzuheben. Aktuell liegt dieser Wert bei 2.575 Euro. Diese Anpassung soll dazu beitragen, dass Beschäftigte auch bei Lohnerhöhungen nicht aus dem Förderanspruch fallen. Zudem gestaltete die Ampel die Auszahlungsmodelle flexibler, sodass Rentner ihre Betriebsrenten besser mit der gesetzlichen Rente kombinieren können.
Anreize für Unternehmen
Die Bundesregierung hofft, dass durch Steuererleichterungen die Attraktivität für Unternehmen steigt, Betriebsrenten anzubieten. Unternehmen, die in die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter investieren, erhalten 30 Cent für jeden Euro zurück. Laut Schätzungen belaufen sich die jährlichen Kosten für diese steuerlichen Vorteile auf etwa 155 Millionen Euro. Im Jahr 2028 soll eine Überprüfung des Gesetzentwurfs stattfinden. So möchte man evaluieren, ob sich die Anzahl der Betriebsrenten erhöht hat.
Sollte dies nicht der Fall sein, könnte eine verpflichtende Betriebsrente zur Debatte stehen. Innerhalb der Ampel-Koalition gibt es jedoch bereits Bedenken, ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer breiteren Verbreitung der Betriebsrenten führen werden. Die FDP fordert zudem, das Sozialpartnermodell zu öffnen, um auch Unternehmen ohne Tarifbindung einzubeziehen, da diese einen Großteil der kleinen und mittelständischen Betriebe in Deutschland ausmachen. Zusätzlich zu den Reformen zur Betriebsrente arbeitet die Bundesregierung an Verbesserungen der privaten Altersvorsorge, unter anderem mit der Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots.